Fair Unternehmensdienste · Leipzig
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Fahrdienst, Menülogistik, Schul- und Kitabewirtschaftung sowie Transportlogistik.
Stand: 18. September 2026.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Fair-Unternehmensdienste GmbH, Mommsenstraße 2, 04329 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Voigt. Sie erreichen uns telefonisch unter 0341 25361001 und per E-Mail unter info@fair-unternehmensdienste.de.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Leistungen in den Bereichen Fahrdienst, Menülogistik, Schul- und Kitabewirtschaftung sowie Transportlogistik, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Vorschriften und zwingende Kundenrechte bleiben unberührt.
Eine spätere Änderung dieser Bedingungen ändert bereits geschlossene Verträge nicht automatisch. Ergänzende Bedingungen, etwa für regelmäßige Touren oder die Bewirtschaftung einer Einrichtung, werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
2. Anfrage, Angebot und Auftrag
Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website dienen der Information. Sie können telefonisch, per E-Mail oder über unser Anfrageformular unverbindlich anfragen. Das Absenden des Formulars stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Den konkreten Leistungsumfang, den Termin, die Vergütung und besondere Anforderungen stimmen wir mit Ihnen ab.
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, beispielsweise durch unsere Bestätigung Ihres Auftrags. Maßgeblich sind die getroffenen Vereinbarungen. Eine Bestätigung per E-Mail erleichtert die Dokumentation; der Vorrang wirksamer mündlicher Individualvereinbarungen bleibt bestehen.
Wer einen Auftrag im Namen einer anderen Person oder Einrichtung erteilt, muss zur Vertretung berechtigt sein. Vertragspartner und Rechnungsempfänger sollen bei der Beauftragung eindeutig benannt werden.
3. Preise und Zahlung
Maßgeblich ist die vor Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Beim Fahrdienst erfolgt die Kalkulation grundsätzlich nach dem vereinbarten Zeitaufwand je Fahrzeug einschließlich Fahrer. Für die übrigen Geschäftsfelder werden Leistungsumfang und Abrechnungsgrundlage im Angebot oder Rahmenvertrag festgelegt.
Gegenüber Verbrauchern nennen wir den Gesamtpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und vereinbarter Zuschläge. Ist der Gesamtpreis im Voraus nicht bestimmbar, erläutern wir die Berechnungsgrundlage. Zusätzliche Leistungen, Anfahrten, Wartezeiten oder weitere Fahrzeuge sind nur nach der vereinbarten Abrechnungsregelung oder einer ergänzenden Vereinbarung zu vergüten.
Zahlungsweise und Fälligkeit richten sich nach der Vereinbarung, andernfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. Auch für Zahlungsverzug, Verzugszinsen und erstattungsfähige Mahnkosten gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse, Pflegekasse oder einen anderen Kostenträger setzt eine entsprechende Grundlage voraus und wird durch diese AGB nicht zugesagt.
4. Fahrdienst
Wir führen die vereinbarten Personenbeförderungen durch, beispielsweise Fahrten zur Tagespflege, zu Terminen oder Veranstaltungen. Rollstuhl- und Tragstuhltransporte sowie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen werden entsprechend dem vorab abgestimmten Bedarf und den technischen Möglichkeiten organisiert.
Bitte teilen Sie uns bei der Anfrage mit, welche Unterstützung benötigt wird: zum Beispiel die Nutzung eines Rollstuhls oder Tragstuhls, Treppen und fehlende Aufzüge, Begleitpersonen oder besondere Übergabesituationen. Angaben zu Maßen und Gewicht benötigen wir nur, soweit sie für den sicheren Einsatz von Fahrzeug und Hilfsmitteln erforderlich sind.
Die Beförderung setzt geeignete Fahrzeuge, sichere Zugänge und die erforderliche Sicherung von Fahrgast und Hilfsmitteln voraus. Sicherheitsbezogene Anweisungen des Fahrpersonals sind zu beachten. Ist eine sichere Durchführung unter den tatsächlichen Bedingungen nicht möglich, klären wir das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber. Etwaige Zahlungs- und Ersatzansprüche richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Der angebotene Fahrdienst ist kein Rettungsdienst und umfasst keine medizinische Überwachung oder Behandlung. Benötigt eine Person solche Leistungen, muss ein hierfür geeigneter Dienst beauftragt werden. Für akute medizinische Notfälle ist der Notruf 112 vorgesehen.
5. Menülogistik
Die Menülogistik umfasst den vereinbarten Transport vorbereiteter Mahlzeiten zwischen Küche, Ausgabestelle, Einrichtung oder Empfänger. Anzahl der Mahlzeiten, Abhol- und Übergabezeiten, Transportbehälter, Temperaturanforderungen, Dokumentation und gegebenenfalls die Rücknahme von Behältern werden vor Auftragsbeginn festgelegt.
Die Verantwortlichkeiten für Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Ausgabe werden im Auftrag oder Rahmenvertrag zugeordnet. Jede Vertragspartei bleibt für die ihr obliegenden gesetzlichen Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsanforderungen verantwortlich. Änderungen bei Mengen, Lieferstellen oder Touren müssen rechtzeitig abgestimmt werden.
6. Schul- und Kitabewirtschaftung
Für die Bewirtschaftung von Küchen und Ausgabestellen in Schulen und Kindertageseinrichtungen vereinbaren wir mit dem jeweiligen Auftraggeber den konkreten Leistungsumfang. Dazu können insbesondere Speisenannahme, Vorbereitung, Ausgabe, Spül- und Reinigungsarbeiten sowie weitere Aufgaben des Küchenbetriebs gehören.
Personalumfang, Betriebszeiten, Räume und Ausstattung, Warenbeschaffung, Hygiene, Allergeninformationen, Dokumentation und Abrechnung werden im jeweiligen Bewirtschaftungsvertrag geregelt. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Ein unmittelbarer Verpflegungsvertrag mit Eltern oder Kindern entsteht nicht allein durch die Nutzung dieser Website.
7. Transportlogistik
Bei Kurierfahrten und betrieblichen Lieferungen benötigen wir insbesondere Angaben zu Abhol- und Lieferadresse, Ansprechpartnern, Art, Menge, Gewicht, Abmessungen und besonderen Eigenschaften der Sendung. Der Auftraggeber muss die nach Vertrag und Gesetz erforderliche Verpackung, Kennzeichnung und Begleitdokumentation bereitstellen.
Gefahrgut, biologische Proben, kühlpflichtige Güter, Arzneimittel und besonders wertvolle oder empfindliche Sendungen bedürfen einer ausdrücklichen Abstimmung vor Auftragsannahme. Die Annahme setzt voraus, dass die erforderlichen Transportbedingungen erfüllt werden können. Eine allgemeine Zusage zur Beförderung oder besonderen Versicherung solcher Güter ist damit nicht verbunden.
Für Güterbeförderungen gelten, soweit anwendbar, die gesetzlichen frachtrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und bei grenzüberschreitender Beförderung die einschlägigen internationalen Regelungen. ADSp oder andere Verbandsbedingungen werden nicht allein durch diese AGB einbezogen. Zusätzliche Versicherungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Deckungsbestätigung.
Bitte melden Sie erkennbare Schäden oder Fehlmengen möglichst bei der Übergabe und verdeckte Schäden nach ihrer Feststellung, damit der Sachverhalt dokumentiert werden kann. Gesetzliche Anzeige- und Ausschlussfristen sowie deren jeweilige Rechtsfolgen bleiben maßgeblich. Nicht jede verspätete Schadensmeldung führt automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche.
8. Termine, Änderungen und Absagen
Verbindlich vereinbarte Termine und Zeitfenster sind einzuhalten. Wird eine Störung oder Verzögerung erkennbar, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bei Verspätung, Unmöglichkeit oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben bestehen.
Bitte teilen Sie Änderungen und Absagen so früh wie möglich telefonisch oder per E-Mail mit. Eine Änderung des Leistungsumfangs oder Termins bedarf einer Vereinbarung. Für Absagen, Kündigungen und nicht in Anspruch genommene Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und wirksam vereinbarte Vertragsregelungen.
Diese AGB legen keine pauschale Stornogebühr fest. Soweit nach den anwendbaren Vorschriften ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht, sind ersparte Aufwendungen und anzurechnender anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen. Ein Anspruch darf nicht zu einer unzulässigen Doppelabrechnung führen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Haftung und Verjährung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gilt insbesondere für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Soweit besondere gesetzliche Haftungsregeln oder Haftungsgrenzen anwendbar sind, beispielsweise im Güterfrachtrecht, bleiben diese maßgeblich.
Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen.
10. Verbraucherrechte
Bei reinen Personenbeförderungsverträgen besteht kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht nach § 312g BGB; für diese Verträge gilt die Ausnahme in § 312 Absatz 2 Nummer 14 BGB. Dies ist von einer Absage oder Kündigung eines Auftrags zu unterscheiden.
Soweit bei anderen Leistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher die dafür erforderlichen Informationen und die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss gesondert. Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
11. Verbraucherschlichtung
Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen, soweit diese für den Streitfall zuständig ist.
Universalschlichtungsstelle des Bundes beim Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Website: Universalschlichtungsstelle des Bundes.
12. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für konkrete Aufträge können ergänzende Datenschutzhinweise erforderlich sein, insbesondere beim Umgang mit Gesundheitsdaten.
Es gilt deutsches Recht. Zwingender Verbraucherschutz, der ohne diese Rechtswahl anwendbar wäre, bleibt erhalten. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist eine Bestimmung unwirksam, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam.
